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Guter-Samariter-Gesetz

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Der barmherzige Samariter: Mitgefühl und Schutz

Die aus der Bibel (Lukas 10,25-37) stammende Parabel vom barmherzigen Samariter erzählt, wie ein halbtot zurückgelassener Reisender von einem Fremden gerettet wird, der ihn versorgt und für ihn sorgt. Über ihren religiösen Kontext hinaus trägt sie eine universelle Botschaft: die moralische Pflicht, anderen in Gefahr aus Mitgefühl und Selbstlosigkeit zu helfen.

Von diesem Grundsatz inspiriert, wurden weltweit zahlreiche Gesetze des barmherzigen Samariters erlassen, die jene vor rechtlicher Verfolgung schützen, die in einem Notfall in gutem Glauben Hilfe leisten. Der genaue Umfang dieses Schutzes ist jedoch von Rechtsordnung zu Rechtsordnung unterschiedlich: Nachfolgend finden Sie, was das für Ihre Region geltende Recht vorsieht.

Gesetzeszitat

Geltendes Gesetz 12 V.S.A. § 519 („Emergency medical care“) – verbindet eine Hilfeleistungspflicht mit der Immunität des barmherzigen Samariters.
Schutzumfang Wer in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt angemessene Hilfe leistet, haftet nicht für zivilrechtlichen Schadensersatz, es sei denn, die Handlungen stellen grobe Fahrlässigkeit dar oder die Person erhält oder erwartet eine Vergütung.
Hilfeleistungspflicht Ja
Strafe bei unterlassener Hilfeleistung 12 V.S.A. § 519(a) verpflichtet jeden, der weiß, dass ein anderer einer schweren körperlichen Gefahr ausgesetzt ist, angemessene Hilfe zu leisten, soweit dies ohne Gefahr für ihn selbst möglich ist. Wer diese Pflicht vorsätzlich verletzt, wird mit einer Geldstrafe von höchstens $100 belegt.
AED-Haftungsschutz Geschützt
Gesetzestext 18 V.S.A. § 1155 (öffentlich zugängliche Defibrillation) gewährt Eigentümern, Anwendern und Ausbildern von AED Immunität; das Gesetz stellt klar, dass daraus keine Handlungspflicht nach 12 V.S.A. § 519 entsteht.
Gesetzliche Hilfeleistungspflicht AED-Schutz

Ihr Schutz nach dem Gesetz

Vermont ist ungewöhnlich: Sein Gesetz 12 V.S.A. § 519 vereint eine Hilfeleistungspflicht und die Immunität des barmherzigen Samariters in einem einzigen Text. Wer im Einklang mit diesem Abschnitt angemessene Hilfe leistet, haftet nicht für zivilrechtlichen Schadensersatz, es sei denn bei grober Fahrlässigkeit oder wenn er eine Vergütung erhält oder erwartet. Der Einsatz eines AED hat zudem seine eigene Immunität (18 V.S.A. § 1155), die Anwender, Eigentümer und Ausbilder schützt.

Hilfeleistungspflicht

Anders als die meisten Staaten macht Vermont das Helfen zur Rechtspflicht: § 519(a) verlangt von jedem, der weiß, dass ein anderer einer schweren körperlichen Gefahr ausgesetzt ist, angemessene Hilfe zu leisten, soweit dies ohne eigene Gefahr möglich ist. Wer diese Pflicht vorsätzlich verletzt, riskiert eine Geldstrafe von bis zu $100 – eine bescheidene Sanktion, aber klar in ihrer Absicht. Vermonts Botschaft ist unmissverständlich: Hier ist es, einem anderen zu Hilfe zu kommen, nicht bloß erlaubt und geschützt, sondern von jedem erwartet.

Warum Ausbildung unerlässlich ist

In Vermont schützt Sie das Gesetz nicht nur: Es erwartet, dass Sie zur Stelle sind. Und „angemessene Hilfe“ bedeutet nur dann etwas, wenn Sie wissen, was zu tun ist – Herzdruckmassage, Freimachen der Atemwege, Einschalten eines Defibrillators. Ein Kurs in Wiederbelebung und Erster Hilfe verwandelt diese moralische, nun auch rechtliche Pflicht in eine echte Fähigkeit, richtig zu handeln. Dem Hilferuf eines Nachbarn im Green Mountain State zu folgen, ist zugleich Bürgerpflicht und der menschlichste aller Reflexe.

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